"Lieferung frei Bordsteinkante" - Fallstricke beim Möbelkauf im Internet

Der Onlinehandel erfreut sich in der Schweiz grosser Beliebtheit, sei es für alltägliche Dinge oder die Geschenke zu Weihnachten. Auch der Erwerb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen über das Internet gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Im Vergleich zum Möbelkauf im Einrichtungshaus um die Ecke lassen sich beim Onlineshopping nicht selten viele hundert Franken sparen. Doch nicht jeder Anbieter ist wirklich seriös und hält, was seine Homepage verspricht. Daher gilt es, sich über ein paar grundlegende Dinge im Klaren zu sein und auf wichtige Basics zu achten, damit der Kauf über das Weltnetz nicht zum Reinfall wird.

Anfassen und testen muss nicht unmöglich sein

Ein gutes Beispiel für einen Möbelkauf im Internet ist der Wunsch nach dem Erwerb einer möglichst hochwertigen Wohnwand. Von erschwinglich bis exklusiv werden Designer Wohnwände für jedes Budget angeboten. Oft liegen die Preise bei einem Onlinekauf deutlich unter dem, was für ein vergleichbares Modell im örtlichen Möbelhandel aufzuwenden wäre. Insofern liegt der Gedanke nahe, es mit dem Kauf über ein virtuelles Einrichtungshaus zu probieren.

Die grössten Vorbehalte gegen einen Möbelerwerb über das Internet bestehen in der Unsicherheit hinsichtlich der tatsächlichen Beschaffenheit der Ware. Ein guter Tipp ist es daher, sich das ausgesuchte Modell bei einem Präsenzhändler vor Ort anzusehen. Hier kann alles ausgiebig betrachtet und getestet werden. Manchmal sind die dortigen Verkäufer sogar bereit, über den Preis zu verhandeln und verhelfen dem Kunden am Ende zu einem noch günstigeren Kauf. Insofern lohnt sich eine Besichtigung im Möbelhaus um die Ecke eigentlich immer.

Doch auch ohne eine Visite im Einrichtungsgeschäft gibt es Möglichkeiten: Viele Onlinehändler senden ihren potenziellen Kunden auf Nachfrage kostenlose Materialproben wie Stoffe, Holzmuster oder Furnierbögen zu, die ein gutes Bild über die Eigenschaften des anvisierten Möbelstücks geben.


Bei einem Online-Möbelkauf sollte auf ein paar grundlegende Dinge geachtet werden, damit der Kauf über das Internet kein Reinfall wird. (Bild: Feng yu / Shutterstock.com)
Bei einem Online-Möbelkauf sollte auf ein paar grundlegende Dinge geachtet werden, damit der Kauf über das Internet kein Reinfall wird. (Bild: Feng yu / Shutterstock.com)


Den richtigen Onlineshop finden

Über die letzten Jahre sind Onlineshops allerdings zum deutlich grösseren Risiko für die Nutzer geworden, da es vermehrt Schwarze Schafe unter den Anbietern gibt, die Seriosität vorgaukeln, es in Wirklichkeit jedoch allein auf das Geld der unbedarften Internetnutzer abgesehen haben. Daher ist es von grösster Wichtigkeit, nur mit renommierten Firmen in Kontakt zu treten. Einen guten Einblick in die Geschäftspraktiken und den Wahrheitsgehalt der vorhandenen Angebote geben die Kundenmeinungen in Möbelkauf- oder Einrichtungsforen. Wer sich hier ein wenig umschaut, findet nicht selten Unternehmen, die als unseriös eingeschätzt werden. In einem solchen Fall heisst es: Finger weg!

Eine stressfreie Anlieferung sicherstellen

Bei jedem Möbelkauf – ob online oder im Laden nebenan – sollte stets darauf geachtet werden, was im Kaufvertrag über die Anlieferung vereinbart wird. Neben der möglichst exakten Bestimmung eines Liefertermins sollte klar geregelt werden, dass die Möbel von der Spedition tatsächlich auch bis in die eigenen vier Wände geliefert werden. Es ist also unbedingt zu prüfen, ob die Ware tatsächlich in den sechsten Stock geliefert wird oder das Transportunternehmen die Palette mit den Möbelteilen lediglich „frei Bordsteinkante“ vor dem Haus abstellt. Hier nachlässig zu sein, kann unangenehme Überraschungen bescheren. Die Hausfrau wird nicht erfreut sein, frühmorgens um 8 Uhr mit den unförmigen und schweren Bauteilen der neuen Wohnwand konfrontiert zu werden, die bei Regen oder Schnee einfach vor der Tür abgestellt worden sind und niemand daheim ist, der die Ware ins Trockene holen, geschweige denn an den Bestimmungsort bringen kann.

Bei sehr umfangreichen Lieferungen kann es im Übrigen von Vorteil sein, – ähnlich wie bei Umzügen – eine temporäre Halteverbotszone direkt vor dem Haus einzurichten. Diese muss allerdings behördlich genehmigt werden. Zumeist ist dies bei der Kantonspolizei möglich und kostet nicht die Welt. Auf diese Weise wird die ungehinderte Anlieferung gewährleistet. Auf keinen Fall dürfen Absperrungen selbständig mit Kisten, Seilen oder sonstigen Gegenständen erfolgen, denn dabei handelt es sich um einen Eingriff in die Strassenverkehrsordnung, das eigenmächtige Aufstellen ist verboten!

Nach der Lieferung alles prüfen

Vorteil eines Kaufes im Möbelhaus ist häufig ein sogenannter „Full Service“: Neben der Anlieferung ist oftmals auch der Aufbau inklusive. Nicht so bei einem Onlinekauf. Hier erfolgt das Zusammenschrauben der Möbel in aller Regel in Eigenregie. Umso wichtiger ist die penible Prüfung der angelieferten „Rohware“. Diese sollte sofort – am besten noch im Beisein des Spediteurs – auf Unversehrtheit geprüft werden. Angestossene Paketkanten beispielsweise lassen erahnen, dass die darin befindlichen Teile beim Transport beschädigt worden sind. Wichtig ist es, die Pakete vorsichtig und keinesfalls mit einem Teppichmesser zu öffnen. Festgestellte Mängel sollten durch Fotos – möglichst auch von der Verpackung – dokumentiert und sofort gegenüber dem Händler reklamiert werden. Auch sollte der Inhalt auf Vollständigkeit überprüft werden: Sind alle in der Montageanleitung aufgeführten Elemente im Paket? Wurden sämtliche möglicherweise miterworbenen Zubehörteile oder Erweiterungen geliefert? Zeigt sich, dass etwas fehlt, sollte auch dies unverzüglich beanstandet werden.

Ist soweit alles in Ordnung, geht es ans Aufbauen. Und schon bald können die neuen Möbel genossen werden – günstig und klug im Internet gekauft.

 

Oberstes Bild: © Pressmaster – Shutterstock.com

author-profile-picture-150x150

Mehr zu Christian Schreiber

Christian Schreiber ist seit mehr als 15 Jahren als Autor tätig und hat bereits für Verlage wie Rowohlt, die Verlagsgruppe Random House (Bertelsmann) sowie verschiedene Zeitungen gearbeitet.
Neben der Erstellung vielfältiger Sachtexte zu den unterschiedlichsten Themenfeldern befasst er sich insbesondere mit Rechts- und Finanzangelegenheiten und gibt Wohn- und Einrichtungstipps.

website-24x24
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-16').gslider({groupid:16,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});