So bleibt der Umbau des historischen Hauses ein erfüllbarer Traum
VON Agentur belmedia Allgemein
Heimatschutz und Denkmalpflege haben oft bei der Renovierung und dem Umbau alter Häuser auch noch ein Wörtchen mitzureden. Deshalb sollte man vor dem Kauf eines historischen Gebäudes, in das man sich vielleicht verliebt hat, in Erfahrung bringen, ob das Objekt denkmalgeschützt ist.
Baugesetze unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, sogar jede Gemeinde hat ihre eigenen Vorschriften. Deshalb macht es Sinn, sich in der jeweiligen Gemeindeverwaltung oder beim Bauamt die nötigen Infos zu Ihrem Traumhaus zu beschaffen. Wer nicht genehmigte Veränderungen an einem denkmalgeschützten Haus durchführt, wird von der Denkmalpflege angehalten, sie rückgängig zu machen.
Architekten, die auf den Umbau alter Gebäude spezialisiert sind, wissen, wie man die Vorschriften der Denkmalpflege und des Heimatschutzes mit der Traumküche des neuen Besitzers unter einen Hut bekommt. Ist ein kompletter Umbau vonnöten, weiss er ebenfalls Rat. Es ist eine Investition, wenn man einen Fachmann anheuert, und das spart letztendlich viel Zeit, Geld und Nerven.
Häufig steht nur ein Teil des Gebäudes unter Denkmalschutz – oft ist es die Haustür, die mit kunstvollen Schnitzereien verziert und aus Massivholz ist. Die Restauration eines solchen Prachtstückes kann teuer werden. Dabei muss man beachten, dass nicht alle dieser Türen auch einbruchsicher sind, die Wärmedämmung steht ebenfalls auf einem anderen Blatt. Sofern ihr Aussehen allerdings nicht verändert wird, spricht aus denkmalpflegerischer Sicht allerdings nichts dagegen, die Tür dem heutigen Standard anzunähern. Dabei stossen Hobbyhandwerker oft an ihre Grenzen. Auch hier sollte ein Fachmann ran, der sich auf Denkmalpflege spezialisiert hat.
Ähnliche Richtlinien gelten bei Isolierverglasung, die immer dann erlaubt ist, wenn Optik, Masse und Material des Fensters nicht verändert werden. Auch dafür lohnt es sich, ein wenig tiefer in die Tasche zu greifen. Und sind wir ehrlich: Kunststoff- oder Alufenster möchte man auch nicht wirklich haben, wenn man in einem historischen Gebäude lebt. Einfallsreicher muss man immer dann werden, wenn an den Fenstern Verzierungen angebracht sind, denn dann ist eine übliche Wärmedämmung meist nicht möglich.
Auch Zäune, Decken, Treppen und Fliesen können zu den geschützten Objekten gehören. Möglicherweise kann nicht nur die Fassade, sondern auch die Räume also nicht dem eigenen Geschmack anpassen und verändern. Wenn alte Holzdielen, Steinböden mit Mosaikverzierungen oder auch lediglich ein geschichtsträchtiger Ofen unter Denkmalschutz, darf man zwar den Rest des Raums nach Belieben umbauen, die erhaltenswerten Objekte verbleiben aber darin. Ein Mix aus Alt und Modern ist jedoch im Moment absolut trendy und man sichert sich so den individuellen Charme der eigenen Einrichtung.
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