So bleibt der Umbau des historischen Hauses ein erfüllbarer Traum

Heimatschutz und Denkmalpflege haben oft bei der Renovierung und dem Umbau alter Häuser auch noch ein Wörtchen mitzureden. Deshalb sollte man vor dem Kauf eines historischen Gebäudes, in das man sich vielleicht verliebt hat, in Erfahrung bringen, ob das Objekt denkmalgeschützt ist. Baugesetze unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, sogar jede Gemeinde hat ihre eigenen Vorschriften. Deshalb macht es Sinn, sich in der jeweiligen Gemeindeverwaltung oder beim Bauamt die nötigen Infos zu Ihrem Traumhaus zu beschaffen. Wer nicht genehmigte Veränderungen an einem denkmalgeschützten Haus durchführt, wird von der Denkmalpflege angehalten, sie rückgängig zu machen.

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