Hausmusik ohne Nachbarschaftsstreit - so geht's
Besonders das Musizieren mit Klavier, Klarinette, Schlagzeug und Co. erfreut sich einer sehr grossen Beliebtheit, egal ob bei Gross oder Klein. Doch wenn Mutter, Vater oder Junior in der (Miet)Wohnung musizieren, singen, die Notenleiter rauf und runter lernen, kann das sehr schnell zu Streitigkeiten unter den Nachbarn führen. Sehr viele Leute fühlen sich nämlich vom Trommeln und Trompeten gestört, fordern ein Verbot, rufen die Polizei oder klingeln beim Vermieter durch.
Doch was ist eigentlich erlaubt? Und wie kann im Vorfeld vielleicht der Streit mit Nachbarn vermieden werden? Inwiefern findet der „Lärmschutz“ Verwendung bei Architekten oder im Bauwesen? Ist es zudem die eigene Sache, wenn zum Beispiel in der Eigentumswohnung oder im eigenen Haus musiziert wird? Einige Antworten soll der nachfolgende Text liefern.
Wie genau sieht die Rechtslage aus?
Vor allem in Mietwohnungen kann es schnell zu Streitigkeiten führen, wenn Sohn oder Tochter musizieren. In der Schweiz können sich diese Regelungen je nach Kanton und Kommune unterscheiden. Prinzipiell gilt jedoch, dass vor allem zur Mittagszeit, also zwischen 12 und 14 Uhr, sowie oft nach 20 oder 22 Uhr keine laute Musik mehr produziert werden darf. Eltern sollten sich am Besten im Vorfeld beim Vermieter oder bei ihrem Kanton informieren, ob und inwiefern spezielle Regelungen beim Musikmachen gelten.
Gleichermassen muss jedoch auch angemerkt werden, dass in der Zwischenzeit nicht unbegrenzt laut Flöte oder Schlagzeug gespielt werden sollte. Denn auch dort können zum Beispiel Nachbarn, die kleine Kinder haben, schnell auf die Barrikaden gehen. Je nach Häufigkeit der Musikbeschallung kann der Vermieter auch eine Abmahnung und- sofern sich nichts ändert- auch eine Kündigung aussprechen. Doch dazu sollte es in den allermeisten Fällen nicht kommen, wenn man früh genug „eingreift“.
Wie sieht es in den eigenen vier Wänden aus?
Etliche Haus- oder Wohnungsbesitzer denken, dass nur weil kein Vermieter „über ihnen steht“, sie tatsächlich unbegrenzt musizieren können. Doch dem ist leider nicht so. Auch hier sollte man sich an die üblichen Ruhezeiten der Kantone und Kommunen halten, sonst hat man es sich schnell mit den Nachbarn ein Haus weiter ggf. verdorben oder riskiert Ärger. Man kann natürlich nicht mehr aus dem eigenen Haus geworfen werden, dennoch kann es Probleme mit der Polizei geben, die nach mehrmaliger Aufforderung auch eine Anzeige schreiben kann.
Wie Nachbarstreit vermeiden?
Damit es weder im Mietshaus, noch der Strasse zu Streitereien kommt, sollte frühzeitig gehandelt werden. So könnte man beispielsweise im Vorfeld nur zwei Tage in der Woche das bestimmte Musikinstrument üben und dies zu einer genau festgelegten Zeit. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sich alle Beteiligten an diese Regelung halten und das Spielen weder spät abends, noch während der Mittagsruhe stattfindet.
Eine ebenso gute Möglichkeit ist es, entweder direkt die Mieter/Nachbarn im Haus freundlich anzusprechen und sie auf die Musikstunde „vorzubereiten“. Vielleicht sagt so ein Nachbar im Vorfeld, dass zu dieser Zeit das Baby Mittagsschlaf macht oder die Nachbarn haben nichts dagegen. Alles sollte in einem freundlichen und höflichen Ton miteinander abgesprochen werden. Eltern sollten die Nachbarn zudem ermuntern, zu klopfen oder zu klingeln, falls es doch einmal lauter werden sollte. Und wer weiss? Vielleicht können die Nachbarn auch mal zum Zuhören vorbeikommen und einen Kaffee trinken?
Wer wirklich sichergehen will, dass alle Nachbarn etwas mitbekommen (gerade wenn es mehrere Parteien sind) kann auch Zettel im Hausflur oder bei den Nachbarn im Briefkasten hinterlassen. Am besten mit einer kurzen Notiz, sowie dem Namen, ggf. Stockwerk und der Telefonnummer. So haben die Nachbarn einen direkten Ansprechpartner, falls es wirklich einmal zu laut sein sollte. Wichtig ist in jedem Falle, dass eine gegenseitige Rücksichtname erfolgt, damit sich alle im Haus wohlfühlen.
Was tun, wenn es wirklich Krach gibt?
Sollte es wirklich zu Unstimmigkeiten kommen, ist schnelles Handeln gefragt, um die gute Nachbarschaft nicht zu riskieren. Denn nichts ist schlimmer, als ein unangenehmes Wohnumfeld. Auf jeden Fall sollte eine Entschuldigung bei den Nachbarn erfolgen und eine andere Strategie. Fatal wäre es nun, einfach in Ruhe weiterzuspielen. Gerade wenn zum Beispiel das Kind mit Begeisterung bei der Musik dabei ist, wäre vielleicht ein Raumwechsel angebracht.
Dies kann zum Beispiel ein angemieteter Probenraum sein, wenn ihn mehrere Personen nutzen, fällt ggf. die Miete etwas günstiger aus. Eine weitere Möglichkeit wäre es, zum Beispiel in der Musikschule oder dem Musikverein, in welchem sich das Kind befindet, nachzufragen, ob es dort Möglichkeiten für die Kinder zum Proben gibt. Irgendwie wird sich auf jeden Fall eine Lösung finden lassen. Vielleicht können sich Eltern hier zusammenschliessen.
Lärmschutz beschäftigt Architekten und Wissenschaftler
Etliche Forscher und Universitäten haben sich bereits mit der Thematik des Lärms auseinandergesetzt und zum Beispiel herausgefunden, dass die Zufriedenheit der Menschen sinkt, wenn sie zu sehr mit Lärm konfrontiert oder belästigt werden. Zudem haben die Wissenschaftler versucht herauszufinden, welcher Baustil zum Beispiel im Innenhof für eine Lärmverbesserung sorgen könnte.
Vor allem ging es um die Frage, wie beispielsweise Innenhöfe gestaltet werden können, um einem Übermass an Lärmbelästigung vorzubeugen. Könnten Innenhöfe überbaut werden? Und wie müsste dieses Konzept dann aussehen? All dies sind spannende Fragen, die jeden in der Zukunft betreffen könnten, gerade in dicht bebauten Ballungsräumen.
Quellen:
Titelbild: VGstockstudio – shutterstock.com
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