Steuern beim Hausverkauf – das gilt es zu beachten

Lange wurde darauf gespart und jetzt steht sie unmittelbar bevor – die Auswanderung nach Brasilien. Brasilien ist zwar um einiges günstiger als in der Schweiz, doch ganz gratis ist es auch dort nicht.

Viele Auswandererinnen und Auswanderer verkaufen daher ihre Liegenschaft in der Schweiz, um sich den Traum eines Lebens in der neuen südamerikanischen Heimat zu ermöglichen. Doch beim Hausverkauf müssen Sie sich noch ein letztes Mal mit einer typisch schweizerischen Angelegenheit auseinandersetzen: Steuern! Ganz so kompliziert ist es zum Glück nicht. Welche Steuern bei einem Hausverkauf anfallen und wie Ihre Immobilie im Fall eines Verkaufes genau versteuert wird, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Grundstückgewinnsteuer

Wenn Sie Ihr Haus mit einem Gewinn verkaufen, müssen Sie den Gewinn versteuern. Da die Immobilienpreise in der Schweiz in den letzten Jahren enorm gestiegen sind, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Ihr Haus an Wert zugelegt hat. In vielen Kantonen ist die Höhe der Gewinnsteuer zudem nicht nur von der Höhe des Gewinns abhängig, sondern auch davon, wie lange die Immobilie bereits Ihnen gehört. Je länger dies der Fall ist, desto geringer ist in der Regel der Einfluss auf die Grundstückgewinnsteuer. Allerdings sind die Gewinne meist auch um einiges höher, wenn sie Ihr Wohneigentum schon seit mehreren Jahrzehnten besitzen, was die Steuer wieder erhöht.

Mehrwertsteuer

Die meisten Verkäufe und Dienstleistungen in der Schweiz werden mit einem Mehrwertsteuersatz von 7,7 Prozent belastet. Für bestimmte Güter wird ein niedriger Satz von 2,5 Prozent angewendet, Übernachtungen werden mit 3,7 Prozent besteuert. Welcher Satz wird auf Ihr Immobilienverkauf angewandt? Keiner! Zumindest dann nicht, wenn das Haus der Eigennutzung dient. Bei kommerziellen Gebäuden, welche nicht zu Wohnzwecken genutzt werden hingegen, wird unter manchen Umständen Mehrwertsteuer fällig. Wichtig bei privaten Verkäufen ist, dass Sie die Mehrwertsteuer auf dem Übertrag nicht erwähnen, da es sich um eine MwSt.-ausgenommene Leistung handelt. Wenn Sie eine Mehrwertsteuer angeben oder zuzüglich MwSt. vermerken, kann Ihnen das teuer zu stehen kommen.

Kantonale Unterschiede

Es wäre nicht die Schweiz, wenn die Steuern beim Grundstücksverkauf nicht in jedem Kanton anders gehandhabt würden. Hoch lebe der Föderalismus! Dank dem berühmt-berüchtigten Kantönligeist gibt es auf eidgenössischer Ebene keine einheitliche Berechnungsmethode und kein einheitlicher Steuersatz. Wie hoch Ihre Grundstückgewinnsteuer ungefähr ausfallen wird, sollte Ihnen im kantonalen Steueramt mitgeteilt werden.

Fazit

Oftmals ist das Grundstück der Schlüssel zu einem neuen Leben in Brasilien. Viele Auswandererinnen und Auswanderer verkaufen daher ihr schweizer Eigenheim, um sich mit dem Ertrag das Auswandern zu ermöglichen. Allerdings werden beim Verkauf in der Regel Steuern fällig. Aufgrund der stark gestiegenen Immobilienpreise müssen die meisten Verkäuferinnen und Verkäufer Grundstückgewinnsteuern abdrücken. Je nachdem, wie lange Ihnen das Haus schon gehört und wie hoch der erzielte Gewinn ausfällt, werden relativ grosse Summen fällig. Die genauen Steuersätze schwanken jedoch von Kanton zu Kanton stark. Mehrwertsteuern fallen beim Verkauf dafür in der ganzen Schweiz keine an, solange es sich um ein reines Wohnhaus handelt. Damit ist die Versteuerung von Liegenschaftsverkäufen in der Schweiz erstaunlich unkompliziert und die Hausverkaufskosten sind in praktisch jedem Fall um ein Vielfaches kleiner als der erzielte Verkaufserlös.

 

Titelbild: fizkes – shutterstock.com

author-profile-picture-150x150

Mehr zu Agentur belmedia GmbH

Die Agentur belmedia GmbH beliefert die Leserschaft täglich mit interessanten News, spannenden Themen und tollen Tipps aus den unterschiedlichsten Bereichen. Nahezu jedes Themengebiet deckt die Agentur belmedia mit ihren Online-Portalen ab. Wofür wir das machen? Damit Sie stets gut informiert sind – ob im beruflichen oder privaten Alltag!

website-24x24google-plus-24x24

Kommentare: 0

Ihr Kommentar zu: Steuern beim Hausverkauf – das gilt es zu beachten

Für die Kommentare gilt die Netiquette! Erwünscht sind weder diskriminierende bzw. beleidigende Kommentare noch solche, die zur Platzierung von Werbelinks dienen. Die Agentur belmedia GmbH behält sich vor, Kommentare ggf. nicht zu veröffentlichen.

jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-16').gslider({groupid:16,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});