Umzug nach Helvetia

Ein Leben in der Schweiz ist für viele nichtschweizerische Bürger ein Traum, den man sich durchaus erfüllen kann.

Allein die Landschaft, welche die Schweiz zu bieten hat, ist verlockend. Wer sehnt sich nicht nach einem Ausblick auf gigantische Bergzüge oder satte Wiesen direkt aus dem Arbeitszimmerfenster?

Bedingungen des Umzugs

Wer von Deutschland aus in die Schweiz umzieht, der sollte einiges bedenken. Bevor man den Umzugswagen schliesst, sollte die Liste, die anzulegen und beim Zoll vorzulegen ist, sorgfältig geprüft werden. Ratsam ist es, die Kisten zu nummerieren und zu beschriften. Das spart Zeit und Ärger, wenn es dann wieder ans Auspacken geht. Beim Beladen des Umzugswagens muss auf das Gewicht geachtet werden. Denn der Umzugswagen wird an der Grenze gewogen.

Auch wenn dieser noch recht leer aussieht, kann er das zulässige Gesamtgewicht von beispielsweise 7,5 Tonnen bereits überschritten haben. Darum ist es sinnvoll, bereits bei der Autovermietung nach einer eventuellen Zuladung zu fragen. Für die Einfuhr von Alkohol gibt es Beschränkungen. Sofern Alkoholika zum Hausvorrat gehören, können sie ohne Probleme eingeführt werden. Der Alkohol braucht also nicht an der Grenze getrunken zu werden.

Übersiedlungsgut und Öffnungszeiten


Informationsbroschüren zum Thema „Umzug in die Schweiz“ besorgen. (Bild: © underverse – shutterstock.com)

Ein Umzug in die Schweiz ist an Schalteröffnungszeiten gebunden. Man sollte sich zuvor unbedingt erkundigen, ab wann die Grenzen für einen Umzug geöffnet haben (eventuell Pufferzeiten einplanen). Ausserdem ist an das Wochenend- und Nachtfahrfahrverbot für LKW (ein 7,5-Tonner wird in der Schweiz als LKW angesehen) zu denken. Die Öffnungszeiten des Hauptzollamtes Basel sind montags bis freitags von 7.00 bis 17.30 Uhr und samstags von 7.00 bis 13.00 Uhr (sonntags ist geschlossen). Das Fahrverbot für LKW gilt werktags von 2.00 bis 5.00 Uhr, sonntags ganztägig.
Bei einem Import in die Schweiz muss das eigene Auto wie auch der andere Haushalt als Umzugsgut gekennzeichnet werden. Zu empfehlen ist es, einen separaten Abfertigungsantrag vorzulegen. Bei der Einfuhr von Übersiedlungsgut muss das Fahrzeug einen ständigen Halter über sechs Monate haben. Wenn man diese Bedingungen nicht erfüllt, muss man Abgaben auf das Fahrzeug entrichten.

Das Leben in der Schweiz

Wer nun in der Schweiz angekommen ist und seine neue Wohnung bezogen hat, der stellt fest, dass die Schweiz andere Steckdosen hat als Deutschland. Ein Euro-Stecker passt, ein Schuko-Stecker hingegen nicht. Auch das Telefon weist andere Anschlüsse auf. Es reicht nicht aus, sich ein neues Buchsenkabel zu kaufen, das dann in den Wandanschluss und ins Telefon passt. Vielmehr sollte man sich ein Gerät kaufen, das schweizweit nutzbar ist.



Auch ein Adapterkabel der Swisscom löst das Problem. Ebenso kann eine deutsche Telefonsteckdose an der Wand verschraubt werden. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, die man in Informationsbroschüren zum Thema „Umzug in die Schweiz“ nachlesen kann. Hier sind auch Auskünfte zu Themen wie Mietrecht, Krankenkasse, Pensionskasse und Arbeitsrecht zu finden – ebenso wie Informationen zu den Bereichen Kinderbetreuung, Krippen, Horte und Tagesmütter.

 

Oberstes Bild: © Vizual Studio – shutterstock.com

author-profile-picture-150x150

Mehr zu Agentur belmedia

Die Agentur belmedia GmbH beliefert die Leserschaft täglich mit interessanten News, spannenden Themen und tollen Tipps aus den unterschiedlichsten Bereichen. Nahezu jedes Themengebiet deckt die Agentur belmedia mit ihren Online-Portalen ab. Wofür wir das machen? Damit Sie stets gut informiert sind – ob im beruflichen oder privaten Alltag!

website-24x24google-plus-24x24
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-16').gslider({groupid:16,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});