Ikea: Rückgabefrist in der Schweiz verlängert
Ikea Schweiz gewährte bislang eine Rückgabefrist von 90 Tagen auf verkaufte Möbel. Diese Frist wird der schwedische Konzern ab 1. September großzügig ausweiten: 365 Tage beträgt dann die Zeitspanne, innert derer die Kunden ihre Einkäufe zurückgeben können. Dies erklärt ein Sprecher von Ikea gegenüber der „Handelszeitung“. Im neuen Katalog, der in der kommenden Woche erscheint, werden die neuen Bestimmungen bereits aufgeführt sein.
Ikea erstattet den vollen Betrag zurück, wenn die Gegenstände ungebraucht oder in einwandfreiem Zustand sind – auch wenn sie bereits zusammengebaut sind. Matratzen können 90 Tage lang auch gebraucht zurückgebracht und gegen eine andere eingetauscht werden. Ausgenommen vom Rückgaberecht sind wie bisher Gegenstände aus der Fundgrube.
Bei der Stiftung Konsumentenschutz kommt diese Massnahme sehr gut an. Geschäftsleiterin Sara Stalder: „Das ist eine gute, kundenfreundliche Lösung. Wir kämpfen mit dem Handel um ein, zwei Wochen Rückgaberecht – aber es gibt einzelne Firmen, die sehr fortschrittlich sind. Es ist unbegreiflich, dass sich das Parlament bisher gegen solche Verbesserungen gewehrt hat.“
Ikeas Landesgesellschaften können die Garantie- und Rückgabefrist autonom bestimmen. So kündigte der Konzern in Deutschland vor zwei Jahren an, die Rückgabefrist lebenslänglich zu gewähren. Nun kommt man im Grossen Kanton davon wieder ab und gewährt 365 Tage. Dass jetzt Schweizer und Deutsche bei den AGB gleichgestellt sind, begrüsst Sara Stalder von der Stiftung Konsumentenschutz. „Dass viele Händler, die in ganz Europa tätig sind, den Schweizern schlechtere AGB bieten als in der EU, ist ein grosses Ärgernis.“
Artikel von: Handelszeitung
Artikelbild: © Vytautas Kielaitis – shutterstock.com
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