Stromschlaggefahr: Rückruf betreffend Lichterkette der Marke „GardenLine“
In Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) ruft die A. Steffen AG eine Party-Lichterkette der Marke „GardenLine“ zum zweiten Mal zurück, weil der Rücklauf des ersten Rückrufs ungenügend war.
Es besteht die akute Gefahr eines Stromschlages. Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten sind dringend aufgefordert, das Produkt nicht mehr zu verwenden und zu retournieren. Sie erhalten den Kaufpreis rückerstattet.
Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?
An den betroffenen Lichterketten können Teile, die unter voller Spannung stehen, direkt berührt werden. Es besteht die Gefahr eines tödlichen Stromschlages.
Welche Produkte sind betroffen?
Vom Produktrückruf betroffen ist die erweiterbare Party-Lichterkette „GardenLine outdoor“ (vgl. beiliegendes Bild des betroffenen Produkts). Die betroffenen Lichterketten wurden ab Juni 2019 in Baumärkten, im Online-Handel, in Eisenwarengeschäften und in Werkzeugfachgeschäfte verkauft.
Andere Produkte der Serie „GardenLine“ sind nicht betroffen.
Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?
Konsumentinnen und Konsumenten, die eine der betroffenen Lichterketten besitzen, sind dringend aufgefordert, das Produkt auszustecken und nicht mehr zu verwenden.
Sie sind gebeten, alle Teile der betroffenen Lichterkette an den Händler zu retournieren, bei welchem sie das Produkt gekauft haben. Sie erhalten den Kaufpreis rückerstattet.
Bei Fragen können Konsumentinnen und Konsumenten ihren Händler oder die A. Steffen AG kontaktieren:
Telefon: +41 56 417 99 11
E-Mail: verkauf@steffen.ch
Quelle: Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
Bildquelle: Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
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