Tipps für alle, die einen Umzug zu den Eidgenossen planen

Die Schweiz ist ein begehrtes Land für Bürger der Europäischen Union, die als ausländische Arbeitnehmer beruflich in der Schweiz tätig sein wollen. Ideale Arbeitsbedingungen, eine gute Infrastruktur und eine grosse soziale Sicherheit sind die Motivation für viele Zuwanderer in die Schweiz.

Trotz der gesetzlichen Regelung einer 42-Stundenwoche und eines eher bescheidenen vierwöchigen Jahresurlaubs unternehmen viele ausländische Arbeitgeber einen Umzug zu den Eidgenossen.

Wie erhalten Sie eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung?

Wenn Ihnen ein gültiger Schweizer Miet- und Arbeitsvertrag vorliegt, dann können Sie sich beim zuständigen Einwohnerkontrollamt in Ihrer Wohnsitzgemeinde anmelden. Für die Anmeldung sind ein gültiger Reisepass, Passfoto und der Arbeits- und Mietvertrag erforderlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie als ausländischer Arbeitnehmer eine fünfjährige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung der Kategorie B als Ausländerausweis ausgehändigt, wenn Sie einen mindestens einjährigen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber nachweisen können.

Die Besteuerung des Schweizer Einkommens

Ähnlich der deutschen Lohnsteuer wird das Schweizer Einkommen für ausländischen Arbeitnehmer monatlich mit der sogenannten Quellensteuer versteuert. Die Quellensteuer wird direkt bei der Lohnabrechnung verrechnet und vom Entgelt abgezogen. Wenn Sie als ausländischer Arbeitnehmer trotz steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz noch keine aktuelle Niederlassungsbewilligung in der Kategorie C vorliegen haben, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, direkt die Quellensteuer mit den Fiskalbehörden abzurechnen. Liegt das Jahreseinkommen in der Schweiz über 120.000 CHF, so muss eine Gesamtveranlagung über das Einkommen und Vermögen ähnlich der deutschen Einkommensteuererklärung in der Schweiz durchgeführt werden.

Mit professioneller Hilfe steht dem Umzug nichts im Wege. (Bild: © Monkey Business – fotolia.com)

Wie wird die Krankenversicherung und Altersvorsorge in der Schweiz geregelt?

Mit einem Umzug in die Schweiz ist für ausländische Arbeitnehmer zwingend die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschrieben. Innerhalb von drei Monaten nach Arbeits- oder Wohnsitzaufnahme muss der ausländische Arbeitnehmer Mitglied einer Schweizer Krankenkasse werden.

Ausgenommen sind die sogenannten Grenzgänger, die selbst wählen können, ob sie sich im Wohnsitzland oder in der Schweiz krankenversichern wollen. Unter einem Grenzgänger versteht man einen ausländischen Arbeitnehmer in der Schweiz, der seinen dauerhaften Wohnsitz im grenznahen Ausland innehat. Wird der ausländische Arbeitnehmer mehr als acht Stunden pro Woche in einem Unternehmen beschäftigt, so ist er automatisch gegen Betriebsunfälle versichert. Ähnlich der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden die Arbeitnehmer in der Schweiz durch die gesetzliche Schweizer Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) für das Alter abgesichert.



Was muss beim Schweizer Zoll berücksichtigt werden?

Wenn Sie mit einem Umzug Ihren fiskalischen Wohnsitz in die Schweiz verlegen wollen, dann müssen Sie die Vorschriften der zuständigen Zollbehörde beachten. Diese fordert von Ihnen eine komplette Auflistung aller einzuführenden Gegenstände sowie die Vorlage des Miet- und Arbeitsvertrages in der Schweiz. Ferner müssen Sie schriftlich bestätigen, dass die von Ihnen einzuführenden Handelswaren mindestens schon sechs Monate gebraucht wurden und auch in der Schweiz weiterhin verwendet werden. Diese Sicherheitsvorschrift will verhindern, dass unverzollte Neuware durch einen Umzug in die Schweiz eingeführt wird. Die Deklarierung der einzuführenden Handelswaren kann nur innerhalb der regulären Öffnungszeiten des zuständigen Zollamts erfolgen.

 

Oberstes Bild: © yulyla – fotolia.com

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