Tipps für ein tiergerechtes Zuhause

Viele Menschen können sich ein Leben ohne ein geliebtes Haustier nicht mehr vorstellen, so dass Legionen von Katzen, Hunden und zahlreichen anderen Kleintieren Schweizer Wohnungen und Häuser bevölkern. Laut Angaben des Bundesamtes für Statistik besitzen circa 30 % aller Haushalte in der Schweiz mindestens ein Tier. Darunter finden sich neben knapp 1,4 Millionen Katzen und mehr als einer halben Million Hunde auch Fische, Nager und Vögel.

Nicht alle Tierbesitzer haben das Glück, eine eigene Wohnung oder gar ein Haus mit Garten zu besitzen. Vielmehr müssen sie sich mit wenig verständnisvollen Vermietern oder verärgerten Nachbarn auseinandersetzen. Zudem eignet sich nicht jedes Tier für eine Wohnungshaltung gleich gut. Wie sich Lifestyle und Tierliebe vereinbaren lassen und worauf Sie bei der Einrichtung eines tiergerechten Zuhauses achten sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Oftmals ist die Haustierhaltung in Mietwohnungen untersagt, was durch einschlägige Klauseln in den Mietverträgen geregelt wird. Kleintiere wie Hamster, Mäuse, Meerschweinchen, Kaninchen, Fische, Vögel oder Schlangen sind in den meisten Fällen dennoch erlaubt, da andere Hausbewohner von ihnen in der Regel nicht gestört werden.

Normalerweise ist die Haltung von Haustieren in Aquarien oder Terrarien in den meisten Mietwohnungen problemlos möglich. So fallen beispielsweise Aquarien mit einem Fassungsvermögen von bis zu 200 Litern unter die Kategorie der normalen Einrichtungsgegenstände und die Tiere sind relativ pflegeleicht. Die Wohnung von Aquarienbesitzern sollte jedoch ausreichend Platz für die regelmässigen Reinigungsarbeiten an Becken und Pumpe bieten. Wer sich für ein grösseres Aquarium interessiert, sollte die enorme Gewichtslast vor der Anschaffung berechnen, damit statische Probleme ausgeschlossen werden können.

Kleine Vogelarten sind in Mietwohnungen meist unproblematisch zu halten. Schwieriger wird es jedoch bei grösseren Arten wie Papageien, denn die benötigen in der Regel eine grosse Voliere, damit sie täglich frei fliegen können.

Katzen und Hunde zählen nicht zu den Kleintieren, und wer seinen Tieren nicht eine „Käfighaltung“ zumuten möchte, sollte auf eine angemessene Wohnungsgrösse achten. So wird für die Haltung einer Katze von Tierschutzvereinen eine Wohnungsgrösse von 50 Quadratmetern (60 bei zwei Katzen) empfohlen. Im Optimalfall sollte die Wohnung über einen Zugang zum Aussenbereich verfügen, denn nur so kann eine artgerechte Katzenhaltung gewährleistet werden. Zudem haben die Tiere dann genügend Platz zum Spielen und Toben und finden problemlos einen Rückzugsort.


Die Haltung von Haustieren in Aquarien ist in den meisten Mietwohnungen problemlos möglich. (Bild: © FamVeld – shutterstock.com)

Die passende Wohnungsgrösse für die Hundehaltung richtet sich grundsätzlich nach der Rasse und dem Temperament des Tieres. Hunde brauchen ihren täglichen Auslauf und müssen beschäftigt werden. Natürlich gibt es auch Hundearten wie beispielsweise Dackel, Pudel, Mops und Bulldogge, die ein eher ruhiges Gemüt haben und auch einmal etwas länger in der Wohnung bleiben können. Zudem ist in Bezug auf Kampfhunde zu beachten, dass deren Haltung strengen Kriterien unterliegt und der Vermieter sie aufgrund der Gefährdung anderer Mieter untersagen kann.

 

So richten Sie Ihr Zuhause tiergerecht ein

Alle Besitzer freilaufender Haustiere wissen nur zu gut, wie schnell Einrichtungsgegenstände wie Teppiche, Polstermöbel, Gardinen & Co. von den Krallen und Zähnen von Katzen oder Hunden ruiniert werden. Deshalb sollte das Haustier einerseits ordentlich erzogen und andererseits auf ein tiergerechtes Zuhause geachtet werden. Hierzu sollten Sie Ihre Wohnung entsprechend umgestalten oder im Falle eines Eigenheims schon von Beginn an separate Bereiche für Mensch und Tier einplanen.

Katzen und Hunde als Haustiere

Wer sich für die Haltung eines Hundes oder einer Katze entscheidet, sollte darauf achten, dass sich die Böden in der Mietwohnung oder dem Eigenheim gut reinigen lassen und sich die Pfoten und Krallen des Hundes oder der Katze nicht darin verfangen, um Verletzungen vorzubeugen. Zwar sieht ein Parkettboden fantastisch aus, er wird jedoch von Hunden und Katzen stark beansprucht, weist schnell Kratzspuren auf und muss im Zweifelsfall vom Bewohner ersetzt werden.

Laminatböden oder Fliesen eignen sich deshalb besser. Sie sind nicht nur leicht zu reinigen, sondern halten auch einiges aus. Für warme Pfoten der Vierbeiner und Füsse der Besitzer können Teppiche von unterschiedlicher Grösse sorgen. Zudem eignen sich Teppichböden – vor allem in dunkleren Farbtönen und mit relativ kurzen Fasern – für die Haltung von Hunden und Katzen, allerdings ist der Reinigungsaufwand recht hoch. Da zahlreiche Rassen wie Langhaarkatzen, Bobtails, Briards und Collies über lange Haare verfügen, wurden spezielle Staubsauger entwickelt, die sich durch eine hohe Saugkraft und besondere Bürsten zur Beseitigung von Tierhaaren auszeichnen. Sinnvoll sind auch Bodenbeläge mit einer angerauten Oberfläche, damit die Tiere Halt finden. Bestenfalls ist der Bodenbelag antibakteriell und wasserfest wie beispielsweise ein hochwertiges Vinyl.

Bei der Einrichtung Ihres Zuhauses sollten Sie ausreichende Freiflächen lassen, damit Ihr Haustier genügend Platz zum Bewegen hat, und ihm einen eigenen Rückzugsort zum Schlafen und Erholen ebenso bereitstellen wie einen Platz zum Fressen. Hierzu eignen sich neben Körbchen auch Hundekissen und eine Futterbar hervorragend. Achten Sie darauf, dass der Schlafplatz weder starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist noch sich in einem zugigen Bereich befindet. Tiere mögen lieber eine ruhige Ecke, von der aus sie stets den Überblick behalten.



Accessoires wie Kratzbäume und Klettertürme oder mit Sisal ausgestattete Kratzecken an den Wänden sind vor allem für reine Wohnungskatzen unentbehrlich. Da es für Katzen zudem charakteristisch ist, die gesamte Wohnung für sich zu erobern, sollten Sie weder zerbrechliche Gegenstände noch giftige Pflanzen in ihrer Reichweite aufstellen.

 

Oberstes Bild: © LuckyImages – shutterstock.com

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