Forderungen zum Gartenjahr 2016

Die Trägerschaft der Kampagne „Gartenjahr 2016 – Raum für Begegnungen“ stellt fünf Forderungen an alle Akteurinnen und Akteure für die Grün- und Freiräume, denn die Verdichtung der Bevölkerung bedeutet mehr Verantwortung.

Bis 2045 soll die Zahl der Wohnbevölkerung in der Schweiz um 1,7 auf 10 Millionen anwachsen. Dieser Anstieg wird hauptsächlich im heutigen Siedlungsgebiet aufgefangen werden müssen. Fazit: Mehr Menschen müssen sich denselben Raum teilen. Sie müssen darin wohnen und arbeiten, und sie sollen sich wohlfühlen.

Freiräume geraten durch die Verdichtung unter Druck – durch Bauprojekte, aber ebenso durch eine intensivere Nutzung. Und zugleich steigen die Ansprüche an diese Räume, insbesondere die öffentlichen und halböffentlichen. Sie sollen Erholung und Ruhe bieten, Kindern zum Spielen dienen, zum sozialen Kontakt animieren und der Natur in der Stadt Raum geben.

Politik, Behörden, Fachleute und Grundbesitzer stehen vor riesigen Herausforderungen. Sie sind gemeinsam verantwortlich, dass die bauliche Verdichtung langfristig Lebensqualität schafft und Identität stiftet. Nur so wird das Zusammenrücken von der Bevölkerung akzeptiert.

Die Menschen einbeziehen

Die Menschen vor Ort nutzen Freiräume und sind für ihre Zukunft verantwortlich. Daher gilt: Die Bevölkerung gehört richtig und eng in Planungen einbezogen. Grün- und Freiräume entstehen für die Menschen, die in ihrer Umgebung leben, arbeiten oder ihre Freizeit verbringen. Die Aufgabe der Freiräume ist, die vielfältigen Bedürfnisse von heutigen und künftigen Nutzerinnen und Nutzer zu bedienen. Der Einbezug der Bevölkerung ist kein notwendiges Übel, sondern die zentrale Chance, Anlagen zu erneuern oder zu bauen, die von den Menschen vor Ort angenommen werden. Die Aufgabe von Behörden und Fachleuten ist es, die Anliegen der Nutzenden anzunehmen und überzeugende und langfristige Lösungen zu erarbeiten.


(Bild: thanmano – Shutterstock.com)

Freiräume zukunftsweisend planen

Verdichtung konsumiert Grün. Daher gilt: Heute müssen Flächen für Freiräume von morgen gesichert werden. Die fortschreitende Verdichtung lässt bestehende Zwischen- und Freiräume verschwinden. Die Sicherung von öffentlichen Freiflächen im Siedlungsraum ist eine Aufgabe der Gegenwart, die eine immense Bedeutung für die Zukunft unserer Städte und Dörfer hat.

Sie bestimmt das langfristige Angebot an Naherholungsräumen, die Attraktivität von Grünverbindungen und Landschaftsbezügen, sowie die Qualität der Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Gefragt sind eine aktive Bodenpolitik der öffentlichen Hand, eine vorausschauende Planung und die konsequente Verteidigung von Schutzgebieten durch Bund, Kantone und Gemeinden.

Aufgabe besteht permanent

Freiräume verlangen Ausdauer. Daher gilt: Die Mittel und Kompetenzen für ihren Unterhalt müssen langfristig sichergestellt sein. Die Eröffnung eines gestalteten Freiraums markiert nicht die Fertigstellung eines Bauwerks, sondern der Beginn eines offenen Prozesses. Freiräume befinden sich in einer beständigen Veränderung und Entwicklung.

Nicht nur Pflanzen wachsen und wandeln sich. Ebenso tun dies die Ansprüche der Nutzerinnen und Nutzern. Dieser Prozess muss begleitet, gepflegt und moderiert werden. Dafür sind langfristig die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen sowie Fachleute auszubilden und einzusetzen, welche die Freiräume fachgerecht pflegen und ihre Entwicklung begleiten. Dies gilt in besonderem Masse für wertvolle historische Anlagen.


Gut geplante Freiräume nützen der Bevölkerung. (Bild: 369_photo – Shutterstock.com)

Gewachsene Qualitäten schützen

Unwissen und Hast haben zerstörerische Wirkung. Daher gilt: Bevor im gebauten Bestand geplant wird, muss die kulturgeschichtliche Bedeutung der Freiräume erfasst und benannt werden. Bestehende Freiräume in Siedlungen, Vorstädten oder auf dem Dorf sind ein Zeugnis unserer Herkunft. Sie können wertvolle Kulturdenkmäler sein, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht. Ihr Wert ist im Entwicklungsprozess zu berücksichtigen.

Bund, Kantone und Gemeinden stehen in der Pflicht, dafür Ortsbild- Kulturgüter- und Garteninventare zu erstellen, zu pflegen und anzuwenden. Bauherrschaften und Planer stehen in der Pflicht, kulturgeschichliche Werte zu schützen und in ihren Projekten zu berücksichtigen.



Planungsgewinne sinnvoll einsetzen

Trotz vieler Begehrlichkeiten gilt: Die Einnahmen von Planungsgewinnen gehören dorthin, wo Verdichtung nach mehr und besseren Freiräumen verlangt. Verdichtung bedeutet: Grundeigentümer erhalten von der Gemeinde das Recht, mehr auf ihrem Grundstück zu bauen.

Das revidierte Raumplanungsgesetz verlangt, dass mindestens 20 Prozent dieses Planungsgewinns für raumplanerische Massnahmen aufgewendet werden. Stehen die Häuser enger, nimmt die Bedeutung des öffentlichen Raumes zu. Die Planungsgewinne müssen dort eingesetzt werden, wo Verdichtung stattfindet. Gut geplante und gebaute Freiräume nützen der Bevölkerung – und steigern die Attraktivität von Gebäuden.

 

Artikel von: Gartenjahr 2016 – Raum für Begegnungen
Artikelbild: Der Rechberg-Garten in Zürich (© Denis Linine -Shutterstock.com)

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