Kleingewerbe daheim: Leben und Arbeiten unter einem Dach

Die Schweiz ist ein Boomland für Existenzgründer: Im Jahr 2013 wurden erstmals mehr als 40’000 Unternehmen neu gegründet, ein nicht unerheblicher Teil davon sind Kleingewerbetreibende, die von zu Hause aus arbeiten.

Egal ob in der Kommunikationsbranche, im Warenvertrieb oder in der Herstellung von Handarbeitsprodukten – wer in den eigenen vier Wänden arbeitet, benötigt eine mehr oder weniger grosse Grundausstattung an passenden Möbeln. Dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten, damit die Verknüpfung von Wohnen und Arbeiten gelingt.

Erfolg mit Kombimöbeln

Fast jeder, der ein Gewerbe betreibt, benötigt einen Büroarbeitsplatz. Steuerbehörden & Co. wünschen, dass vieles schriftlich festgehalten und aufbewahrt wird. Insofern werden als Minimum ein Schreibtisch und in aller Regel auch ein Aktenregal oder -schrank benötigt.

Steht kein separates Arbeitszimmer zur Verfügung, ist eine gute optische Einfügung in den Wohnbereich vonnöten. Als sehr hilfreich hat es sich hierbei erwiesen, auf praktische Kombimöbel zurückzugreifen, die nicht allzu „dick auftragen“ und dennoch eine ausreichende Funktionalität ermöglichen. So kann beispielsweise ein durch Ausziehplatten erweiterbarer Esstisch zu einer Arbeitsfläche für die Fertigung von Kleinspielzeug, Seidenblumen oder kunstgewerblichen Artikeln werden oder auch als Ort für Verpackungs- und Versandtätigkeiten dienen. Nach getaner Arbeit werden die Seiten wieder eingefahren und der Tisch auf seine Normalgrösse gebracht – bereit für das Abendessen im Familienkreis.

Ein Sekretär schafft Möglichkeiten

Wer in einer Mietwohnung lebt und hier ein Kleingewerbe betreiben möchte, sollte auf alle Fälle daran denken, die Hausverwaltung über seine Absichten zu informieren. Sicher ist dies bei „stillen“ Tätigkeiten wie schriftstellerischer Arbeit oder reinen Internetdienstleistungen entbehrlich. Wer hingegen Kundenverkehr erwartet, kommt um eine Information an seinen Vermieter nicht herum. Bevor ein Firmenschild an der Haustür angebracht wird oder das Klingelbrett den Gewerbebetrieb verkündigt, muss der Eigentümer seine Zustimmung zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit geben – schliesslich handelt es sich um Wohn- und nicht um Gewerberäume.

Doch zurück zur Ausstattung: Anstelle eines Schreibtischs, der oft eine ganze Menge Platz benötigt und nicht selten das Gesamtbild eines Wohnraumes negativ beeinflusst, ist auch die Anschaffung eines klassischen Sekretärs denkbar. Sekretäre gibt es in vielen Formen und Dekors – zumeist findet sich sogar die gleiche oder eine sehr ähnliche Holzart wie die, die im Rest des Zimmers zum Einsatz kommt. Auf diese Weise wirkt der Arbeitsplatz nicht störend und fügt sich harmonisch in den Raum ein.

Einladender Begegnungsplatz

Wer in seinem häuslichen Kleingewerbe mit Kundenverkehr zu tun hat, sollte eine Möglichkeit schaffen, diesen „öffentlichen“ Bereich von den Privaträumen zu trennen. Ist der Flur ausreichend gross, kann hier – vielleicht mit einer kleineren Empfangstheke aus dem Büromöbelsortiment – ein einladender Begegnungsplatz geschaffen werden.

Doch auch wer seine Besucher ins Wohnzimmer bitten muss, steht nicht im Regen: Mit Raumteilern, einem entsprechend gestellten Bücherregal oder auch einem Vorhang lässt sich hier der persönliche vom geschäftlichen Sektor abtrennen. Insofern gelingt mit ein wenig Kreativität und passenden Möbeln fast immer der Spagat zwischen Wohnen und Arbeiten unter einem Dach.

 

Oberstes Bild: © jason cox – Shutterstock.com

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