Ratgeber Möbelkauf: Verbreitete Fehler und wie sie vermieden werden können
VON Thomas Schlösser Allgemein
Gibt ein Verkäufer an, dass ein Endverbraucherpreis für ein Möbelstück durch den Hersteller festgeschrieben sei, handelt es sich schlicht und einfach um eine Lüge. Auch wenn der Verkäufer noch so oft betont, dass am Preis nichts zu ändern sei; am Hersteller liegt dies mit Sicherheit nicht. Per Gesetz ist es nämlich untersagt, dass der Hersteller dem Verkäufer einen Verkaufspreis diktiert. Lediglich eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) kann der Hersteller dem Verkäufer übermitteln. Der Verkaufspreis basiert vielmehr auf der Entscheidung des Händlers, der einen bestimmten Gewinn einkalkuliert.
Verkaufspreis ist immer verhandelbar
Viele Möbelhändler berechnen den Verkaufspreis nach einer branchenüblichen Formel. Hier gelten als Grundlage der Einkaufslistenpreis sowie ein Plus von 80 %. Kostet ein Schlafzimmer also beispielsweise 1000 Franken im Einkauf, wird es für 1800 Franken an den Endkunden weiterverkauft. So ergibt sich ein Gewinn für den Möbelhändler, der nach Abzug von Steuern und anderen Faktoren bei mehr als 20 % liegt. Möbelhändler erhalten jedoch unter bestimmten Voraussetzungen reduzierte Einkaufspreise, etwa wenn sie in einem Einkaufsverband agieren, wodurch die Einkaufsmenge und der daran gekoppelte Herstellerrabatt gekoppelt sind.
Scheuen Sie sich beim Möbelkauf also nicht, zu verhandeln. Die auf dem Preisschild angegebene Summe ist niemals das Ende der Fahnenstange. Sieht der Verkäufer, dass ein interessierter Kunde zögert oder den Laden verlässt, wird er spätestens dann ein besseres Angebot unterbreiten. Bei der Verhandlung hilft der Preisvergleich. Auch ist es möglich, statt mit dem Verkäufer mit dem Geschäftsinhaber bzw. dem Abteilungsleiter zu verhandeln. Feilschen ist auch bei Markenmöbeln möglich, hier diktieren die Hersteller ebenfalls keine Preise.
Sonderangebot ist nicht immer wirkliches Sonderangebot
Ein Möbelstück, das als Sonderangebot angepriesen wird, muss nicht immer auch ein solches sein. Würde ein Möbelhaus seine Waren kontinuierlich zu Sonderkonditionen verkaufen, könnte es langfristig nicht überleben. Meist handelt es sich bei Sonderangeboten um Möbelstücke, die bewusst für Werbeaktionen gekauft werden. Auch werden Sonderangebote gerne in Relation zur unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers gesetzt, die meist sehr wenig mit den üblichen Verkaufspreisen der Branche zu tun haben. Sonderangebote, auch solche bei einem Räumungsverkauf, sollten kein Anlass sein, Dinge zu kaufen, die Sie eigentlich nicht benötigen.
Möbelkauf am Samstag vermeiden!
Es ist nicht empfehlenswert, Möbel an Samstagen zu kaufen. Hier sind die Möbelhäuser erfahrungsgemäss am vollsten. Die Folge: Das Personal muss eine Vielzahl an Kunden zufriedenstellend betreuen, die Zeit ist dadurch knapper. So ist es möglich, dass die Beratung knapp ausfällt – ebenso wie die Bereitschaft zu längeren Verhandlungsgesprächen. Empfehlenswert ist der Möbelkauf an Montagen, hier sind die Filialen von deutlich weniger Kunden besucht.
Kleinere Möbelhäuser ausserhalb des Stadtzentrums beachten
Mitunter ist es empfehlenswert, auch kleinere Möbelhäuser zu begutachten. Idealerweise liegen diese nicht im Stadtzentrum, sondern etwas ausserhalb. Hier können Sie von einer persönlicheren, ausführlicheren Beratung und von einer erhöhten Verhandlungsbereitschaft profitieren.
Preise nachvollziehen
Insbesondere bei kostenintensiven Einkäufen im Möbelfachgeschäft sollte man es sich nicht nehmen lassen, die Preise nachzuvollziehen, sprich mitzurechnen. Das gilt etwa dann, wenn ein ganzes Zimmer, eine Wohnung oder sogar ein Haus eingerichtet werden soll. Verkäufer sind auch nur Menschen und machen Fehler, insbesondere in Stresssituationen. Betrachten Sie deshalb alle Positionen auf der Rechnung und stellen Sie sicher, dass der Verkaufspreis richtig ist.
Im Zweifelsfall Bedenkzeit nehmen
Bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben, sollten Sie sich im Zweifelsfall eine Bedenkzeit nehmen. Nehmen Sie den Vorvertrag mit nach Hause und prüfen Sie ihn auf Fehler. Achten Sie auf die Korrektheit der aufgeführten Möbel bzw. Elemente, Artikelnummern, Farben, Sonderwünsche und versprochenen Sonderkonditionen. Achten Sie bei Lieferung auf einen konkreten Termin und studieren Sie die Liefer- und Zahlungsbedingungen. Streichen Sie Klauseln, die Sie nicht akzeptieren möchten. Denn die gesetzlichen Regelungen sind vollkommen ausreichend, es bedarf keiner zusätzlichen Regelungen durch den Verkäufer.
Sicherheit beim Bezahlen
Insbesondere bei teuren Möbelstücken sollte Vorsicht bei der Bezahlung gelten. Im Falle einer Anzahlung sollte eine Bankbürgschaft vereinbart werden. Ansonsten gehen Sie eventuell leer aus, wenn zwischen Kaufvertrag und Lieferung eine Insolvenz ansteht. Empfehlenswert ist es, den Verkaufspreis zu staffeln. Für den Käufer ist es sinnvoll, eine Anzahlung zu leisten, danach wird eine Zahlung bei Lieferung und dann die Zahlung des Restbetrages durchgeführt. Anzahlung und Restbetrag sollten jeweils 10 %, die Zahlung bei Lieferung 80 % des Gesamtbetrages umfassen. Die Anzahlung ist die Sicherheit für den Händler, die Zahlung des Restbetrages die Sicherheit des Kunden im Falle von Mängeln.
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