Vorbereitungs- und Verhandlungstipps für den Möbelkauf
VON Christian Schreiber Allgemein
Eine Grundmenge an Möbeln wird in jedem Haushalt benötigt: Jeder, der seine erste eigene Wohnung bezieht, braucht Bett, Tisch, Stühle und einiges mehr. Und das Paar, bei dem sich Nachwuchs angekündigt hat, benötigt eine Kinderzimmerausstattung. Insofern kommt praktisch niemand um den Kauf von Möbeln herum – egal wie knapp das Budget ist. Gut vorbereitet lassen sich aber trotzdem viele Franken sparen.
Gute Vorplanung zahlt sich aus
Ein erfolgreicher Möbelkauf beginnt schon vor dem Gang ins Geschäft: Anhand von Prospekten und Katalogen lässt sich ein erster Überblick über das aktuelle Angebot gewinnen und ein gewisses Gespür für die momentane Preislage entwickeln. Auch eine intensive Recherche im Internet hilft dabei, die auf dem Markt befindlichen Produkte und ihre üblichen Preise zu sondieren.
Ferner gilt es, sich vor dem Kauf genau auszurechnen, welche Möbel überhaupt in die jeweiligen Zimmer passen. Ein Rundgang mit Zollstock und Massband ist daher unverzichtbar. Und mit virtuellen Einrichtungsplanern wird die Neu- oder Umgestaltung des Zuhauses zum Kinderspiel. Auf diese Weise lässt sich schon im Vorfeld genau auflisten, welche Möbel in welchen Abmassen benötigt werden. Unnötige Leer- oder ungenutzte Zwischenräume lassen sich auf diese Weise genauso vermeiden wie böse Überraschungen aufgrund überdimensionierter Einrichtungsgegenstände, die im schlimmsten Falle gar nicht ins Zimmer passen.
Wo kaufen?
Der Onlinehandel erfreut sich in der Schweiz einer grossen Beliebtheit. Das gilt nicht nur für die klassischen Versandprodukte wie Bücher, CDs oder elektronische Geräte, sondern in zunehmendem Masse auch für Möbel. Auf den ersten Blick ein Nachteil bei einem Onlinekauf von Schrank, Bett & Co. ist sicherlich der Verzicht auf das „händische“ Inspizieren der Möbelstücke. Weder kann die Materialstruktur gefühlt noch im neuen Boxspringbett Probe gelegen werden. Insofern muss jeder selbst entscheiden, ob er diesen Nachteil zugunsten eines niedrigeren Preises in Kauf nimmt.
Zweifelsohne gilt es, die Internetofferten stets mit den Angeboten der örtlichen Möbelhäuser zu vergleichen und dabei auch alle Aufwendungen für Anlieferung, Aufbau und eventuelle Altmöbelmitnahme zu berücksichtigen. Vor einem Kauf sollte deshalb genau auf solche versteckten Kosten geachtet werden.
Den Preis aushandeln
Im Möbelgeschäft vor Ort gilt die Aufmerksamkeit vor allem der Qualität der Ware und dem für das jeweilige Objekt verlangten Preis. Eine zuvor ausgearbeitete Angebotsrecherche kann in vielen Fällen helfen, überteuerte Offerten zu entlarven und bei den Kaufverhandlungen die Preise der Konkurrenz ins Spiel zu bringen.
Ein guter Tipp beim Kauf mehrerer Möbelstücke, eines Schlafzimmers oder der aus verschiedenen Einzelkomponenten bestehenden Wohnwand ist es, sich zunächst einmal alle ins Auge gefassten Elemente zeigen und zusammenstellen zu lassen, ohne von Rabatten oder Sonderpreisen zu sprechen. Erst wenn alles beieinander ist und der Verkäufer die Endsumme genannt hat, sollte unter Hinweis auf die Vielzahl der ausgesuchten Möbelstücke nach einem Preisnachlass gefragt werden.
In jedem Fall ist darauf zu achten, dass alle gemachten Zusagen schriftlich im Kaufvertrag fixiert werden. Anderenfalls kann es unter Umständen zu ärgerlichen Folgeproblemen bei Lieferung und Rechnungsvorlage kommen.
Fair bleiben!
Grundsätzlich gilt es, in allen Fragen rund um Sonderpreise und Rabatte einen kühlen Kopf zu bewahren und das Feilschen nicht auf die Spitze zu treiben. Schliesslich ist ein Möbelhaus kein orientalischer Basar.
Das Ergebnis der Preisverhandlungen sollte immer für beide Seiten ein Gewinn sein – für den Kunden genauso wie für den Verkäufer. Es ist daher weder ratsam, den Möbelhändler mit völlig überzogenen Rabattforderungen zu konfrontieren, noch ein „Am Preis lässt sich nichts mehr machen“ widerspruchslos zu akzeptieren. Verkäufer erhalten in vielen Fällen zusätzlich zu ihrem Festgehalt eine Provision, die sich aus dem erzielten Endverkaufspreis, den der Kunde letztlich bezahlt, sowie dem tatsächlichen Reingewinn des Verkaufsgeschäfts berechnet. Je höher nun der Rabatt liegt, desto geringer fällt diese Provision aus. Verkäufer sind daher in aller Regel bestrebt, die Preisnachlässe so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig dürfte jedem Möbelhändler klar sein, dass ein geringer Gewinn in jedem Falle besser sein dürfte als gar kein Gewinn. Verlässt der Kunde also den Laden, ohne dass ein Geschäftsabschluss zustande gekommen ist, stellt das wohl die ungünstigste Variante dar.
Der Kauf ist mit der Anlieferung noch nicht beendet
Viele Möbelhändler bieten ihre Produkte inklusive Montage an. Mit diesem Service bietet sich eine gute Möglichkeit, lästige Aufbauaktionen in Eigenregie zu vermeiden, bei denen nicht selten durch Unachtsamkeit oder auch unverständliche Aufbauanleitungen Schäden an den neuen Möbeln entstehen können. Hat der Händler hingegen die Aufstellung mitverkauft, haftet er auch für Schäden beim Aufbau.
Wichtig vor der endgültigen Abnahme nach dem Aufbau ist immer eine genaue Überprüfung: Steht der Schrank wirklich gerade? Gibt es Beschädigungen im Furnier und sind alle mitgekauften Zubehörteile wirklich geliefert worden? In jedem Fall sollten festgestellte Mängel schriftlich im Abnahmeprotokoll dokumentiert werden. So kann vermieden werden, dass der Kauf der gut ausgehandelten Möbelstücke am Ende doch noch Ärger nach sich zieht.
Oberstes Bild: © NDT – Shutterstock.com
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